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Würden Sie auf einem Weingut Fleisch einkaufen wollen?
Sicher nicht. Sie gehen natürlich zu jemandem, der auf das spezialisiert ist, was Sie benötigen. Bei der Werbung ist es nicht anders: Die meisten Werbeagenturen, aber auch Grafikdesigner, Webdesigner oder Werbetexter arbeiten für Kunden und Branchen, die ein genügend großes Volumen bieten. Sie hoffen so auf größere und zahlreichere Aufträge. — Im Gegensatz dazu sind Heilberufe ein kleiner Nischenmarkt, wo zudem spezialisiertes Wissen im Bereich Recht und im Bereich Gesundheit für fachgemäß erstellte Werbung erforderlich ist. Was heißt das für Sie?
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Marketing oder „wie finde ich die passenden Klienten”?
Wenn Sie mit Ihrer Praxis oder Ihren Dienstleistungen weitgehend das anbieten, was viele andere ebenfalls offerieren, dann bleibt fast nichts, was Ihre Angebote von denen der Mitbewerber unterscheidbar macht. Sie werden dann mit Ihrem Angebot oder Ihrer Praxis schlicht nicht wahrgenommen.
Daher habe ich meinen Kunden in der Marketingberatung schon immer folgende Fragen gestellt:
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Werbe-Strategie und -Planung — nicht so einfach
Die erste Frage meiner Kunden ist oft: „Welche Werbemaßnahmen sollte ich unter Berücksichtigung meines begrenzten Budgets am besten durchführen, um mein Ziel zu erreichen?” — Leider ist es nicht so einfach, denn…
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Logo, Webadresse, Farb- und Schriftauswahl — es gibt viel zu bedenken
Haben Sie schon überlegt, ob Sie auf Ihren Briefbögen, auf einem Stempel, auf Ihrer Website und Ihren Foldern ein leicht einprägsames Logo oder Signet haben wollen? Immerhin würde jeder schon auf den ersten Blick erkennen: „Oh, da ist doch wieder etwas von der Heilpraktikerin XY!”
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Kritisch! — Was darf ein Psychologischer Berater?
In zahlreichen Internet-Foren aber auch in Heilpraktikerschulen kursieren verschiedenste Aussagen darüber, welche Arten von Leistungen ein Psychologischer Berater in seiner Tätigkeit erbringen und wie er diese Leistungen bewerben darf — noch wichtiger ist allerdings eher, was er eben nicht darf! Auch ich habe mich damit schwer getan bis ich Klarheit fand durch ein Gerichtsurteil:
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Was darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie?
Der Gesetzgeber und die zuständigen Aufsichtsbehörden haben in Bezug auf den zulässigen Tätigkeitsumfang des Heilpraktikers für Psychotherapie ebenso die Absicht der Gefährdungsvermeidung zu Grunde gelegt, wie beim Psychologischen Berater. Grundlage sind dabei das Heilpraktikergesetz (HPG) und das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie einschlägige Verordnungen (auch der Länder) und die laufende Rechtsprechung. Daher lohnt es sich, auch die Situationen zu betrachten, in denen der HPP seine Klienten an ärztliche oder therapeutische Kollegen verweisen muss.
